Mediation als effektive Konfliktlösung in Verwaltungsverfahren

Nach dem Willen der EU-Kommission und des EU-Parlaments sollen Methoden der sogenannten „außergerichtlichen Streitbeilegung“ (Alternative Dispute Resolution – ADR) wie Schlichtung, Vergleich oder Mediation nicht nur im Zivilverfahren Anwendung stattfinden, sondern zukünftig auch in Verwaltungsverfahren. Ziel ist die Beschleunigung und Kostenreduktion von Verfahren und eine effektive Streitbeilegung.

Aus diesem Grund veranstaltete das „European Judicial Training Network“ (EJTN)  am 8. und 9. Oktober 2015 erstmals eine international besetzte Tagung zu diesem Thema.

Bautzen

Veranstaltungsort war das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (Sachsen). Dass die Veranstaltung in Deutschland stattgefunden hat, war nicht zufällig, ist doch Deutschland bei der Anwendung von Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verwaltungsverfahren führend in Europa. Dort wird bereits ein beträchtlicher Teil der Verwaltungsverfahren von den Verwaltungsgerichten nach einem „Güterichterverfahren“ oder einer Mediation durch verwaltungsrechtliche Vergleiche beendet.

Das Seminar gab vielen teilnehmenden Richtern die Möglichkeit erstmals mit dem Thema in Kontakt zu kommen. Konkret wurde über die Erfahrung aus einem Pilotprojekt in Bayern berichtet, das durchwegs positiv bewertet wurde. Gleichzeitig wurde klar, dass – solange es kein Europäisches Verwaltungsverfahren gibt – es den nationalen Gesetzgebern überlassen bleibt, die Voraussetzung für alternative Beendigungsmöglichkeiten – wie etwa einen Vergleich – zu schaffen.

Die Vorteile der alternativen Streitbeilegung liegen jedenfalls auf der Hand: Die Verfahren werden effizient und rasch geführt, sie sind damit kostengünstig und schaffen nachhaltigen Rechtsfrieden.

Hier geht’s zum Seminarprogramm…

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