Im Staatsbürgerschaftsrecht wird eine Änderung der Behördenzuständigkeit erwogen. Im Asylverfahren sind weitere verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen geplant (z.B. Verkürzung der Beschwerdefristen, Ausschluss der außerordentlichen Revision). Zudem sollen neue Verwaltungsstraftatbestände für illegale Wiedereinreise oder missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften geschaffen werden.
Neugestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts
- Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
- Anpassung der Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse, Durchrechnungszeitraum Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
- Bei besonderer Integrationsleistung beziehungsweise außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik Österreich bleiben die derzeitigen Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft bestehen
- Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Asylverfahren
- Neukodifizierung des gesamten Asyl- und Fremdenrechts
- Verkürzung der Beschwerdefristen in beschleunigten Verfahren mit Anwaltspflicht
- Ausschluss der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bei Asylverfahren
- Auslesen beziehungsweise Wiederherstellen von Handydaten und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Soziale Medien) zur Erhebung der Reiseroute und bei unklarer Identität
- Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung zur Deckung der Grundversorgungskosten
- Einschränkung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht bei grundversorgungsrelevanten Erkrankungen oder Einschränkungen
- Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests für straffällig gewordene Personen in Grundversorgungseinrichtungen als gelinderes Mittel zur Verfahrenssicherung
- Verwaltungsstraftatbestand und zivilrechtlicher Regress bei illegaler Wiedereinreise nach freiwilliger Ausreise unter Gewährung von Rückkehrhilfe
- Verwaltungsstraftatbestand bei missbräuchlicher Anerkennung von Vaterschaften zwecks Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder Verhinderung einer Außerlandesbringung
Siehe dazu auch: Kapitel „Inneres“ von Migration geprägt