Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt – und jetzt hat die Republik ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Diesmal geht es um ein niederösterreichisches Spezifikum: Dort können Unternehmen, die mit Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht einverstanden sind, nicht gleich vors Landesverwaltungsgericht ziehen. Sie müssen sich zuerst an eine Schlichtungsstelle wenden.
Die Wirtschaftskammer lobt das als Erfolgsmodell: 48 Schlichtungsanträge habe es im Jahr 2016 gegeben, in 94 Prozent der Fälle sei die Schlichtung gelungen. Die Unternehmen hätten sich dadurch ein kostspieliges Gerichtsverfahren erspart – die Schlichtung ist für sie gratis. Der EU-Kommission ortet jedoch einen Verstoß gegen Unionsrecht und hat Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.
Verpflichtend oder fakultativ?
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.
Im Jahr 2017 haben insgesamt 700.000 Menschen in den EU-Staaten, in Norwegen und der Schweiz Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das beinahe eine Halbierung.
Seit mehr als einem Jahr ist in Österreich die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (
Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.
München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.
Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.