Selbstfahrende Fahrzeuge im Anrollen

Seit mehr als einem Jahr ist in Österreich die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) in Kraft. Langfristiges Ziel für dieser Verordnung ist es, dass Lenker bestimmte Fahraufgaben, wie beispielsweise das Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechseln und Lenken auf Assistenzsysteme übertragen können und bei Problemen rechtlich gut abgesichert sind.

Derzeit werden in der Verordnung konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen Testfahrten mit (teilweise) selbstfahrenden Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Aktuell sind von der Verordnung lediglich autonome Kleinbusse, Fahrzeuge mit Autobahnpiloten für automatisches Spurenwechseln und selbstfahrende Heeresfahrzeuge erfasst.

Deutschland: Erstes Serienfahrzeug am Markt

Laut einem Bericht in der „Zeit“ ist ein Audi A8 das erste Serienfahrzeug der Welt, welches mit autonomen Systemen nach dem sogenannten „Level 3“ ausgestattet – und damit für das „hochautomatisierte Fahren“ geeignet ist.  Immer wenn der Verkehr dichter wird und das Tempo unter 60 km/h sinkt, weist das digitale Instrumentendisplay den Fahrer darauf hin: „Staupilot verfügbar“.

Dann muss nur noch der AI-Knopf („Artificial Intelligence“) auf der Mittelkonsole gedrückt werden, und der Fahrer kann die Hände vom Lenkrad und die Füße von der Pedalerie nehmen. Das System übernimmt nun alle Funktionen selbstständig, achtet auf den richtigen Abstand, lenkt, bremst, wenn’s sein muss, bis zum Stillstand, fährt wieder an und hält sich auf der linken Spur etwas näher am linken Fahrbahnrand, um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen.

Hinter dem System stecken eine ganze Menge Sensoren, die über das tablet-große, sogenannte „zFAS“ (zentrales Fahrerassistenzsteuergerät) koordiniert werden. Frontkamera, Radarsensoren im Stoßfänger, vier Eckradare hinter den Kotflügeln, Ultraschallsensoren und ein Laserscanner erkennen vom unmittelbaren Nahbereich bis zu 200 Metern Reichweite sämtliche Objekte.

Bestellen kann man den „Traffic Jam Pilot“ noch nicht, aus rechtlichen Gründen. Bisher dürfen automatisierte Eingriffe laut Gesetz nämlich nur bis Tempo 10 (etwa zum Einparken) erfolgen. Die EU und 50 weitere Staaten weltweit erarbeiten aber gerade neue Regeln für das autonome und automatisierte Fahren. Dann sollen Eingriffe bis Tempo 130 ermöglicht werden.

USA: Drastisch sinkende Unfallzahlen erwartet

In den USA hat der sogenannte „SELF DRIVE Act“ bereits im September 2017 mit der Zustimmung  beider Parteien den Kongress passiert, die Zustimmung des Senates  gilt als sicher. Dann soll die „National Highway Traffic Safety Administration” die Berechtigung erhalten, einheitliche, für die gesamte USA geltende Regeln für die Konstruktion, das Design und die Funktionsweise für selbstfahrende Fahrzeuge festzulegen. Dadurch erwartet man sich ein drastisches Sinken der Unfallzahlen.  Im Jahr 2016 wurden in den USA über 6 Millionen Verkehrsunfälle registriert mit knapp 37.000 Toten und 2,5 Millionen Verletzten. Nach Auffassung der „ National Highway Traffic Safety Administration” beruhten 94% der Verkehrsunfälle auf menschlichem Versagen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Datensicherung zur Sicherstellung der  Privatsphäre der Benützer.

Nissan hat als erster japanischer Autobauer angekündigt, ab März dieses Jahres selbstfahrende E-Taxis einzusetzen – aber mit „Sicherheitsfahrer“. Google ist da schon weiter. In einem Vorort von Phoenix starten selbstfahrenden Minivans, ohne menschlichen Kontrolleur an Bord.

Sie werden also komplett selbst und ohne menschliche Überwachung an Bord fahren – mit menschlichen Passagieren auf den Fonds-Plätzen.

Siehe dazu auch: Die Robotertaxis können kommen

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