München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.
Wirksame Maßnahmen gegen das Problem hat der Freistaat bisher nicht ausgearbeitet, obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Staatsregierung 2014 dazu verpflichtet hatte, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden kann.
Missachtung von Gerichtsurteilen ist „Unding“
Der aktuelle Luftreinhalteplan enthalte kein tragfähiges Konzept für Fahrverbote, mit „allgemeinem Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, erklärte die vorsitzende Richterin in einem Prozess Anfang dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht München. Dass eine öffentliche Körperschaft Gerichtsurteile missachte, wertete sie als „Unding“. Ein Konzept für Fahrverbote und 4.000 Euro Zwangsgeld lautet daher der Urteilsspruch.
Der Freistaat Bayern hat nun bis Ende Mai Zeit, ein Konzept für Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte zu planen und zu veröffentlichen. Andernfalls wird wieder Zwangsgeld fällig. Konkrete Fahrverbote gibt es durch das Urteil nicht, die Staatsregierung muss lediglich ein vollzugsfähiges Konzept ausarbeiten.
Haftantrag gegen Umweltministerin
Das Zwangsgeld wurde auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhängt. Den Antrag der DUH, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Pläne für ein Fahrverbot vorlegt, lehnte das Gericht jedoch ab. „Das Umweltministerium hat vom Gericht eine letzte Warnung erhalten“, erklärte der Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger. Wenn der Freistaat jetzt nicht einlenke, seien härtere Maßnahmen unausweichlich, so Klinger weiter.
Hier den Beitrag auf spiegelonline lesen …
Siehe dazu auch: EU-Kommission droht Deutschland mit einer Klage wegen der Luftverschmutzung