Neues richterliches Amtskleid: „Fair trial meets fair clothing“

Da die derzeitige richterliche Amtskleidung bei hohen Temperaturen eine gesundheitsgefährdende Hitzebelastung des Körpers sowie eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit erzeugen kann, hatte bereits die Vorgängerregierung beschlossen, luftigere Talare anzukaufen.

Die neue Bundesregierung will die Neuanschaffung nun gleich für eine neue Initiative nützen: Unter dem Motto „Fair trial meets fair clothing“ soll das neue Amtskleid nicht nur höheren Tragekomfort aufweisen,  sondern auch unter fairen Arbeitsbedingungen und ökologisch nachhaltig erzeugt werden. „Fairness und Nachhaltigkeit sind Werte, die sehr gut zu dem Bild passen, welches die Öffentlichkeit von der Justiz hat. Und wir zeigen, dass ‚Corporate Social Responsibility‘ für uns kein leeres Schlagwort ist“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Gleichzeitig bietet diese Initiative auch der aufstrebenden Fair-Fashion-Szene in Österreich die Möglichkeit zu zeigen, dass Ökotextilien heute mehr sind als kartoffelsackähnliche Erzeugnisse.

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Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.

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Wenn Algorithmen über die Zukunft entscheiden

Zahlungsverhalten in der Zukunft wird prognostiziert 

Ohne die sogenannte SCHUFA -Auskunft (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) geht in Deutschland nichts: Kreditverträge aller Art, Versicherungsverträge, ein Bankkonto, eine  Mietwohnung oder einen Handyvertrag erhält man meist nur nach Vorlage einer SCHUFA -Auskunft. Als  führende – privatwirtschaftliche – Auskunftei Deutschlands verfügt die SCHUFA  laut eigenen Angaben aktuell über 813 Millionen Daten zu 5,3 Millionen Unternehmen und 67,2 Millionen Bürgern. Jeden Tag gibt die Schufa nach eigenen Angaben etwa 380.000 Auskünfte an ihre rund 9.000 Partnerunternehmen oder an Privatpersonen weiter.

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EuGH: Schiedsgerichte können nicht die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.

So auch in der Rechtssache C-284/16, bei der es um ein Abkommen ging, das im Jahr 1993 zwischen der Slowakei und den Niederlanden geschlossen wurde.

Da die slowakische Regierung zuerst den slowakischen Krankenversicherungsmarkt für Privatinvestoren geöffnet hatte, die Liberalisierung dann aber wieder rückgängig machte, klagte ein niederländischer Versicherungskonzern dadurch entstandenen Verluste vor einem Schiedsgericht in Deutschland ein. Dieses erklärte die Slowakei im Jahr 2012 für schuldig und sprach Schadenersatz zu. Dagegen klagte wiederum die Slowakei, die deutschen Gerichte legten dem Fall dem EuGH vor.

Schiedsgerichte verletzen „Autonomie des Unionsrechts“

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EGMR: Trotz Tochter in Deutschland kein Aufenthaltsrecht für Nigerianer

Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.

Das urteilte am 01.03.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 58681/12).

Der Mann hatte vor Gericht geltend gemacht, eine Abschiebung würde ihn in seinem Recht auf Familienleben verletzen. Er hat eine Tochter in Deutschland. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

Der Kläger lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Im selben Jahr gebar seine damalige deutsche Lebensgefährtin eine Tochter. Doch 2002 wurde der Mann wegen Drogenhandels in großem Stil zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem seine Partnerin dazu gebracht, für ihn Drogen zu transportieren. Im Gefängnis blieb er in Kontakt mit seiner Tochter. Während der Haft wurde seine Abschiebung für die Zeit nach dem Verbüßen der Strafe angeordnet.

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EuGH: Portugal durfte Richterbezüge vorübergehend kürzen

Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen „Tribunal de Contas“ verstießen nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, da sie nur vorübergehend im Zusammenhang mit einer Konsolidierung eines übermäßigen Haushaltsdefizits  und einer Portugal von der Europäischen Union gewährten Finanzhilfe erfolgt seien.

Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 27.02.2018 entschieden (Az.: C-64/16).

Der portugiesische Gesetzgeber senkte ab Oktober 2014 bei einer ganzen Reihe von Personen, die ein öffentliches Amt innehaben oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, vorübergehend die Bezüge. Dazu gehörten auch die Richter des portugiesischen Tribunal de Contas (Rechnungshof). Die Kürzungen wurden mit einem Gesetz von 2015 ab dem 01.01.2016 schrittweise aufgehoben. Die portugiesische Richtergewerkschaft ASJP klagte im Namen der betroffenen Richter gegen die Kürzungen. Sie vertritt die Auffassung, die Kürzungen verstießen gegen den “Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“, der nicht nur in der portugiesischen Verfassung, sondern auch im Unionsrecht verankert sei.

Allgemeine Sparmaßnahmen rechtfertigen auch Kürzung von Richtergehältern

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Auslieferung verweigert –Irischer „High Court“ bezweifelt Unabhängigkeit polnischer Gerichte

EU hat ein Strafverfahren gegen Polen eingeleitet. – imago/ZUMA Press

Derzeit können in der Europäischen Union Urteile in Zivil- oder Handelssachen in einem Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Gleiches gilt für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Eine irische Richterin stoppt jetzt die Auslieferung eines Drogenhändlers nach Polen  wegen der Sorge um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Damit wird die polnische Justizreform zur Nagelprobe für die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Richterin Aileen Donnelly bezeichnete die polnischen Justizreformen als „schädlich“ für den Rechtsstaat und die Demokratie in Polen. Sollte der Drogenhändler ausgeliefert werden, sei nicht sichergestellt, dass ihn ein faires Verfahren erwarte. Einen vergleichbaren Fall habe es in der EU noch nicht gegeben, sagte er der frühere Präsident des polnischen Verfassungsgerichts.

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Polnische Richter fühlen sich unter Druck gesetzt

Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich  jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.

Die Maßnahmen der Justizverwaltung, die im Zusammenhang mit der Justizreform in Polen gesetzt wurden, werden vehement kritisiert.

Einschüchterung von Richtern

Die Repressionen, denen einzelne Richter und der Gerichtspräsident des Gerichts grundlos ausgesetzt seien, würden an die sozialistische Zeit Polens (bis zum Jahr 1989) erinnern. Richter würden durch grundlose Disziplinarverfahren unter Druck gesetzt. Ziel dieser Maßnahmen sei offenkundig, die Richter einzuschüchtern.

Bei Disziplinarverfahren gegen Richter seien darüber hinaus wesentliche prozedurale Schlechterstellungen vorgenommen worden. Letztlich würden Disziplinarverfahren gegen Richter damit politisiert.

Medienkampagne gegen Justiz

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Einsparungen (3): Auch Bundesverwaltungsgericht betroffen

Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.  

Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.

Unterschriftenaktion geplant

Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.

Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Matejka: Aufstockung dringend nötig

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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