
Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG) Personal einzusparen.
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG 40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.
Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden. 
Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.
Welche Leistungen aus dem Titel des Wohnbedarfes im Fall der Obdachlosigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (Stmk. MSG) zu gewähren sind, hatte der VwGH in seiner Entscheidung vom 28.02.2018 zu klären.
Der Entwurf für eine Glücksspielnovelle soll den Behörden neue wirkungsvolle Mittel im Kampf gegen illegale Anbieter in die Hand geben. 