
Im Regierungsprogramm hat sich die Regierung die „Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich“ und den „ Schutz der Bürger vor den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung“ zum Ziel gesetzt.
Durch die jetzt geplante Einführung des „Bundestrojaners“ werden jedoch staatliche Bemühungen um mehr Cybersicherheit konterkariert. Kritiker, wie Vertreter der IT-Wirtschaft und die TU Wien, sehen es als problematisch an, wenn der Staat mit Steuergeld Sicherheitslücken kauft und so die Sicherheit von IT-Systemen – auch in öffentlichen Einrichtungen – schwächt.

Da die derzeitige richterliche Amtskleidung bei hohen Temperaturen eine gesundheitsgefährdende Hitzebelastung des Körpers sowie eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit erzeugen kann, hatte bereits die Vorgängerregierung beschlossen, luftigere Talare anzukaufen.
Zahlungsverhalten in der Zukunft wird prognostiziert
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.