Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden.
Wenn EU-Bürger bereits eine Reihe von Jahren im Aufnahmestaat verbracht haben und integriert sind, gilt ein verstärkter Ausweisungsschutz. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-316/16 und C-424/16. Im Einzelfall müsse die Situation des Betroffenen umfassend geprüft werden.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens waren ein Fall aus Deutschland und einer aus Großbritannien. Im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht es um einen griechischen Staatsangehörigen, der mit drei Jahren nach Deutschland kam, seitdem dort lebt und kaum Verbindungen zu Griechenland hat. Nach 20 Jahren in Deutschland überfiel er eine Spielhalle und wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dann sollte er nach Griechenland ausgewiesen werden.