Bewilligungsverfahren: Beschleunigung per Verordnung

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Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Das ist ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm.

Dessen Umsetzung soll durch ein sogenanntes „Standortentwicklungsgesetz“ bereits  mit 1. Jänner 2019 erfolgen.

Geplant ist, dass Minister und Ländervertreter zu standortrelevanten Vorhaben gehört werden können, ein Expertengremium soll Empfehlungen abgeben. Die Sozialpartner sollen in diesem Expertengremium nicht vertreten sein, berichtete „Die Presse“ am Mittwoch. Zweimal pro Jahr soll überprüft werden, ob ein Vorhaben im Interesse der Republik ist – wenn ja, soll die Regierung per Verordnung diverse Verfahren beschleunigen können.

Lob aus der Wirtschaft

Von der Wirtschaft wird die Initiative als Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts begrüßt – Umweltschützer sehen darin einen Angriff auf Umweltrechte. Die Inhalte des geplanten Gesetzes sind bisher nur in groben Zügen bekannt.

Das Standortentwicklungsgesetz werde Großinvestitionen in Österreich stärker als bisher unterstützen, erklärte Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl am Mittwoch in einer Aussendung. „Damit können notwendige Projekte, die durch eine sehr lange Verfahrensdauer oftmals blockiert waren, rascher genehmigt werden.“

Als Beispiele nannte Leitl den Flughafenausbau Wien-Schwechat, die Neutrassierung der 380-kV-Leitung in Salzburg, den Semmering-Bahntunnel und den Bau des Lobau-Tunnels.

Kritik von Umweltschutzorganisationen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace spricht von einem „neuen Angriff auf Umweltrechte“ und einem „demokratiepolitischen Rückschritt“. „Die Bundesregierung will hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit Konzern-Bossen bestimmen, welche Großprojekte gegen den Willen der betroffenen Menschen durchgepeitscht werden“, heißt es in einer Aussendung vom Mittwoch.

Nach Ansicht von Global 2000 gefährdet das Standortentwicklungsgesetz Umweltstandards, die Regierung plane eine „einseitige Kräfteverschiebung zugunsten umweltschädlicher Großprojekte“. Der WWF kritisiert, dass „unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung Umweltstandards und Beteiligungsrechte ausgehebelt werden“ sollen. Das Ökobüro argumentiert, dass Großprojekte vor allem durch unvollständige Unterlagen der Antragsteller verzögert würden, „daran wird auch ein Standortgesetz nichts ändern“.

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