Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.
Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.
Finanzierung nicht vorgesehen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Der Wegfall des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen macht Sozialbetrug lukrativer
Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.
Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.
Die Stärkung des Grenzschutzes und der inneren Sicherheit ist eine der zentralen politischen Fragen der EU. Dabei verfolgt die EU – neben der weiteren Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache oder der Verlagerung von Kontrollen in die europäische Nachbarschaft – einen dritten, weniger bekannte Ansatz: Den Aufbau sogenannter intelligenter Grenzen und Infrastrukturen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.