Eine Sozialbetrugswelle beschäftigt die Behörden. Deutschland macht vor, wie man Scheinfirmen ausbremsen kann
In Österreich gibt es seit 2016 eine Auftraggeberhaftung, um das Problem zu begrenzen: Wer eine Scheinfirma beauftragt, haftet dafür, dass Mitarbeiter dort korrekt entlohnt werden. Auch eine Haftung für Versicherungsbeiträge ist fixiert. In der Praxis deutet sich an, dass das junge Gesetz leicht auszuhebeln ist. In dem aktuellen Fall, in dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, gibt es Scheinunternehmerketten: Ein von einem österreichischen Unternehmen beauftrage Subfirma hat sich selbst einer Scheinfirma bedient, um Fassadenarbeiten zu erledigen. Mehrere Arbeiter sagen, die inzwischen insolvente Scheinfirma habe sie nicht richtig entlohnt. Für den Lohn haften müsste laut Gesetz aktuell nur die beauftragte Subfirma. Aber dort gibt es auch nichts zu holen, sie ist selbst insolvent.
Für das EU-Richtlinienpaket zum Vergaberecht ist die Umsetzungsfrist (16. April 2016) längst abgelaufen. Nun hat der Nationalrat die notwendige Reform des Vergaberechts beschlossen.
Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden. 
Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.
Welche Leistungen aus dem Titel des Wohnbedarfes im Fall der Obdachlosigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (Stmk. MSG) zu gewähren sind, hatte der VwGH in seiner Entscheidung vom 28.02.2018 zu klären.
Der Entwurf für eine Glücksspielnovelle soll den Behörden neue wirkungsvolle Mittel im Kampf gegen illegale Anbieter in die Hand geben.