EU sieht Entwicklung bei „Goldenen Reisepässen” mit Sorge

Die Europäische Kommission fordert von den EU-Ländern deutlich mehr Zurückhaltung bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Angehörige aus Drittstaaten.

„Die EU-Kommission betrachtet die Entwicklung bei den sogenannten Goldenen Reisepässen mit großer Sorge”, sagte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova der „Welt”. Nach ihren Angaben sollen deshalb bereits im Herbst neue Richtlinien dazu veröffentlicht werden.

„Eine steigende Zahl von EU-Ländern hat in den vergangenen Jahren immer mehr Staatsbürgerschaften an Personen aus Drittstaaten ausgegeben, wenn diese zuvor hohe Geldbeträge in das jeweilige Land investierten”, sagte Jourova. Oft gehe es auch um den Erwerb teurer Immobilien. In dem Bericht werden etwa Zypern, Malta oder Griechenland genannt und als Empfänger langfristiger Aufenthaltsvisa (Golden Visa) oder Staatsbürgerschaften (Golden Passports) Personen etwa aus China, Russland oder den ehemaligen Sowjetrepubliken.

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Podiumsdiskussion: „Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving“

Der Absolventenverein IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, der Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht und Squire Patton Boggs ladet zur nächsten Veranstaltung zum Thema „Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving“ ein.

Die Veranstaltung findet

am Montag, 24. September ab 17:30 Uhr

im Dachgeschoß des Juridicums (Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien)

statt und wird in englischer Sprache abgehalten. Im Rahmen dieser Podiumsdiskussion wird auch der neue Jahrgang des Universitätslehrgangs Informations- und Medienrecht eröffnet.

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Hans Niessls jüngstes Gericht

Hans Niessl – GEPA pictures

Der neue Gerichtspräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland darf höchstens 40 sein – oder er muss bereits im Landesdienst stehen. Steht Postenschacher dahinter?

Von Philipp Aichinger – Presse

„Es wird die Ernennung eines Politgünstlings aus dem Kreis der Landesregierung befürchtet, welcher das Gericht überwacht.“ Mit diesen Worten warnt Siegfried Königshofer, Präsident der Verwaltungsrichter-Vereinigung, im Gespräch mit der „Presse“ vor dem Vorhaben des burgenländischen Landeshauptmanns, Hans Niessls (SPÖ).

Es geht um die Besetzung des Präsidentenpostens am burgenländischen Landesverwaltungsgericht. Diese Art von Gerichten, bei denen sich Bürger über Entscheidungen von Behörden beschweren können, gibt es erst seit 2014.

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Polens Höchstgericht kämpft weiter um Unabhängigkeit- Vorabanfragen an EuGH

Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits zu Fragen der Kürzung von Richtergehältern in Portugal und vom Irischen High Court zu den Aspekten der Unabhängigkeit der Richter in Polen angerufen wurde, stellt der Oberste Gerichtshof in Polen weitere Vorabanfragen zur Unabhängigkeit der Justiz an den EuGH.

Diesmal geht es um die dienstrechtlichen Bestimmungen, die eine vorzeitige Pensionierung der Gerichtspräsidentin und fast 30 anderer Richterinnen und Richter vorsehen. Diese würden damit vor Ablauf ihrer (befristeten) Funktionsperiode pensioniert werden. Das polnische Höchstgericht sieht in den Gesetzbestimmungen eine Alterdiskriminierung und einen Versuch der Einflussnahme der Exekutive auf die Justiz.

Der Präsident Andrzej Duda, der das angefochtene Gesetz unterzeichnet hatte, erklärte, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „grundlos“ und würde die Regierung nicht daran hindern, die Justiz neu zu gestalten.

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Kann man die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?

Internetportale werben für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft via Investment. Tatsächlich ist die Vergabe von „besonderen“ Staatsbürgerschaften undurchsichtig. Die Regierung will künftig gar keine Namen mehr nennen.

„Wie viel kostet eine Staatsbürgerschaft?“, fragte das US-Nachrichtenportal „Bloomberg“ Ende Juli – unter den Antworten befand sich auch eine Angabe zu Österreich. Knapp 24 Millionen Euro müsse man in die österreichische Wirtschaft investieren, um danach mit einer Staatsbürgerschaft ausgestattet zu werden. Staatsbürgerschaft gegen Investment also. „Wird seit 1985 verkauft“, fügte „Bloomberg“ an.

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Türkische Doppelstaatsbürger: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters

In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.

Das Verwaltungsgericht Wien gab den dagegen erhoben Beschwerden statt und hob die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätten die Mitbeteiligten die türkische Staatsangehörigkeit nicht im Jahre 1987 wiedererworben. Dagegen erhob die Wiener Landesregierung Amtsrevision.

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Save the date: Symposion „1918 – 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse“.

Das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU (IOER) veranstaltet aus Anlass des hundertjährigen Bestehens der Republik Österreich ein rechtswissenschaftliches Symposion „1918 – 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse“. Dieses wird am Donnerstag, den 22. und Freitag, den 23. November 2018 im Stadtsenatssitzungssaal des Wiener Rathauses stattfinden. Das vorläufige Programm …  

Erwachsenenschutzrecht: Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren

Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:

Viersäulenmodell

Statt dem bisherigen „Sachwalterrecht“ wird nun von Erwachsenenschutzrecht gesprochen, das von einem Dreisäulenmodell (Vorsorgevollmacht, Angehörigenvollmacht, Sachwalterschaft) zu einem Viersäulenmodell ausgebaut wird:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung (neu)
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung (als Erweiterung der bisherigen Angehörigenvertretung)
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung (anstelle der Sachwalterschaft)

Alle Vertretungsarten werden im Österreichischen Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen, wobei die Eintragung der Vertretungsarten 1. bis 3. konstitutiv ist und daher notwendig ist, um wirksam zu sein.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung nur mehr befristet

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Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms

Weil es zu wenig Planstellen gibt, gehen Gerichte Umweg über Leasing-Firmen, 2017 schnellten Kosten auf 4,4 Millionen Euro hoch.

 

© Bild: APA/dpa/Boris Roessler

Einsparungen sorgten im Frühjahr für Proteste in der Justiz, besonders heikel waren die Sparpläne beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG):

120 Stellen, die das Gericht wegen der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zusätzlich bekommen hat, sollten kontinuierlich abgebaut werden.

Am Bundesverwaltungsgericht werden unter anderem alle Beschwerden gegen Asylbescheide aus erster Instanz bearbeitet.

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EuGH zum Prüfungsschema der Unabhängigkeit der Justiz und der Richter in Polen

Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.

Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgerufen ist, darf diesen nicht vollstrecken, wenn ihrer Ansicht nach für die betroffene Person wegen Mängeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in dem Mitgliedstaat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, beeinträchtigen können, die Gefahr bestünde, dass das Grundrecht dieser Person auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren angetastet wird.

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