Die Zivilgerichte tun sich mit der Bewertung der Abgasmanipulationen im VW-Dieselskandal erkennbar schwer, das zeigen die sehr unterschiedlichen Urteile in den zahlreichen Schadensersatzverfahren in Österreich und in Deutschland.
Zuletzt hat aber das OLG Wien laut „Standard“ einer Klägerin Recht gegeben, mit der Begründung, dass das betroffene Fahrzeug ohne „Schummelsoftware“ die gesetzliche Abgasnorm offenkundig nicht erfüllt und daher auch keine Zulassung erhalten hätte. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, bedarf es (…) keiner technischen Kompetenz, sondern bloß der allgemeinen Lebenserfahrung“, wird aus dem Urteil zitiert (3 R 38/18g).
Genehmigung und Zulassung ist zu untersagen