Umweltrecht: Lässt sich Klimaschutz gerichtlich erzwingen?

© Marcel Kusch/dpa

Erst vor wenigen Tagen wurde beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen. (Siehe dazu: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte)

Jetzt verklagen Umweltschützer die deutschen Bundesregierung auch beim Bundesverfassungsgericht wegen „völlig unzureichender Klimapolitik“. Sie sehen ihren Besitz und ihr Leben in Gefahr.

Klimaschutz wird zum Menschenrechtsproblem

Ermutigt von einem Gerichtsentscheid in den Niederlanden,  durch den der Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtet wurde, hat letzte Woche ein Bündnis aus Umweltschutzorganisation und mehreren privaten Einzelklägerinnen die Klage eingereicht. Sie sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum durch die Klimapolitik der Bundesregierung gefährdet.

Ziel der Klage ist es, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu erreichen. Dafür müsse die Bundesregierung endlich geeignete Maßnahmen umsetzen. Das Gericht solle der Regierung dafür eine feste Frist setzen. In der Klage heißt es, die Bundesregierung habe zwar demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlaubten es „verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben“.

Deutschland verfehle nicht nur seine eigenen klimapolitischen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, sondern kämpfe auch nicht genug für die Ziele der Pariser Klimakonferenz, heißt es von den Klägerinnen. Zudem sei die Bundesregierung verfassungsrechtlich dazu „verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen – Zwei-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten“.

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Siehe dazu auch: US-Behörden warnen vor Schäden durch Klimawandel

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