Mieteinnahmen zählen der Entscheidung zufolge als Vermögen. Das Land Vorarlberg überlegt eine Revision.
Das Landesverwaltungsgericht in Vorarlberg hat im Zusammenhang mit dem inzwischen abgeschafften Pflegeregress den Regress auf Mieten gekippt. Mieteinnahmen zählen demnach als Vermögen und nicht als Erträgnisse, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ unter Berufung auf die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.
Eine Vorarlbergerin hatte demnach einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft beeinsprucht, wonach sie ihr Haus vermieten muss, damit Mieteinnahmen einen Teil ihres Pflegeplatzes finanzieren. Für das Landesverwaltungsgericht stellte der Bescheid bereits einen Zugriff auf Vermögen dar. Demnach sei jede Art der Verwertung von Vermögen unzulässig, die Vermietung einer Wohnung zähle dazu, so das Landesverwaltungsgericht. Außerdem entzöge man die Liegenschaft so einer anderen Nutzung.
Der Autoverkehr in Österreich nimmt immer weiter zu. In den vergangenen 30 Jahren hat er sich laut einer aktuellen Analyse des Verkehrsclubs Österreich verdoppelt. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssten die klimaschädlichen Emissionen aber bis 2030 um ein Drittel reduziert werden.
Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) 
Vor 70 Jahren hat die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Bis heute gilt die Deklaration als ein Meilenstein der internationalen Gemeinschaft. Doch das Jubiläum wird weniger von Jubel als von besorgten Worten begleitet.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.
In einem gemeinsamen Brief haben Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen aufgerufen, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme der Indexierung der Familienbeihilfe im Einklang mit EU-Recht steht.
