Verwaltungsstrafen für „Hass-Postings“ im Netz

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Nicht jede Beleidigung oder Beschimpfung im Netz ist strafrechtlich relevant. Ein Umstand, der Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium, sauer aufstößt. Sie will Betroffenen die Möglichkeit geben, sich dennoch zu wehren: Und zwar durch Verwaltungsstrafen.

Künftig könnten Hass-Nachrichten also mit Geldstrafen geahndet werden.

„Knackig“, soll die Strafhöhe ausfallen, sagt Edtstadler. Bei Ersttätern mit Strafen im zweistelligen Bereich, bei Wiederholungstätern aber auch mit hohen dreistelligen Strafen. Und es soll auch eine Hotline für Betroffene eingerichtet werden – zur rechtlichen und technischen Unterstützung.

„Derartige Postings sollen ja auch so schnell wie möglich wieder weg. Daran scheitern wir aktuell noch“, sagt die Staatssekretärin.

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Siehe auch:

Gleichbehandlungsausschuss befasst sich mit Hass im Netz

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