Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland: Kritik der EU-Kommission

In einem gemeinsamen Brief haben Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen aufgerufen, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme der Indexierung der Familienbeihilfe im Einklang  mit EU-Recht steht.

Bereits Ende Oktober hatte die rumänische Sozialministerin Lia Olguța Vasilescu in einem Brief an Thyssen gegen den Beschluss im Nationalrat protestiert. Für gleiche Beiträge müsse es auch gleiche Leistungen geben, argumentierte sie.

Gleiche Rechte für EU-Bürger

Die EU-Sozialkommissarin spricht sich in Hinblick auf die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe für gleiche Rechte für EU-Bürger aus. Dies habe sie in ihrer Antwort auf die gemeinsame Beschwerde der Mitgliedsstaaten mitgeteilt, berichtete Ungarns Staatssekretärin Katalin Novak in Budapest.

Auf der Grundlage des Prinzips der freien Mobilität stünden allen EU-Bürgern die gleichen Rechte zu, diese dürfte keine nachteilige Behandlung erfahren, auch nicht hinsichtlich der Familienbeihilfe, hieß es darin laut der Staatssekretärin im Ministerium für Humanressourcen.

Deren Indexierung würde sich in großem Maße auf ungarische Familien auswirken. Rund 40.000 ungarische Kinder wären betroffen, betonte Novak der ungarischen Nachrichtenagentur MTI zufolge. Die EU-Kommission hatte Österreich wegen der geplanten Indexierung bereits am 24. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen beurkundete Anfang der Woche das verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe. Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, schließt „der Begriff ‚verfassungsmäßig‘ nicht auch die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht“ ein.

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