Nach einem Bericht der Tageszeitung „Presse“ hat sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof – wenn auch mit einiger Verzögerung – der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Entziehung der Staatsbürgerschaft angeschlossen.
Der EuGH hatte bereits im März dieses Jahres entschieden, dass jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates auch den Status eines Unionsbürgers (Art. 20 AEUV) hat, sodass mit dem Verlust der (nationalen) Staatsbürgerschaft der Verlust der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Rechte einhergeht.
Kein „automatischer“ Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für Doppelstaatsbürger