Mit einem als historisch zu bezeichnenden Urteil hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern.
Das Oberste Gericht des Landes hat damit am Freitag einen Einspruch der Regierung gegen frühere Urteile abgewiesen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Regierung hatte bereits im Vorfeld erklärt, sie werde sich an das Urteil halten, egal wie es ausfalle.
David Boyd, UN-Berichterstatter für Menschenrechte und Umwelt erklärte die Entscheidung als “most important climate change court decision in the world so far, confirming that human rights are jeopardized by the climate emergency.”
Weitreichende Folgen
Das Urteil kann weitreichende Folgen haben: zum einen für Kläger in anderen EU-Staaten, die gegen ihre Regierungen wegen ihrer Ansicht nach unzureichenden Klimaschutzes prozessieren, hat doch das niederländische Höchstgericht seine Entscheidung unmittelbar auf Artikel 2 und 8 der EMRK gestützt.
Zum anderen für die deutschen Energiekonzerne. Sie betreiben in den Niederlanden mehrere, teils erst vor wenigen Jahren eröffnete Kohlekraftwerke. Diese Meiler müssen nun womöglich viel schneller geschlossen werden als geplant. Denn Ende 2018 hatte das Land erst CO2-Einsparungen von 15 Prozent erreicht.
Was ist rechtlich bindend?
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals dazu geäußert, ob nationale Gerichte befugt oder sogar verpflichtet sind, gegen die Verantwortlichen nationaler Behörden eine Zwangshaft zu verhängen, wenn sich diese beharrlich weigern, gerichtlich auferlegte – und auf Unionsrecht fußende – Verpflichtungen zu erfüllen (Rechtssache C-752/18, Deutsche Umwelthilfe / Freistaat Bayern).
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