(Interview mit dem Vorsitzenden der deutschen Verwaltungsrichter zu den neuen Einschränkungen auf zeitonline)
In Deutschland sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Corona-Regeln von den Verwaltungsgerichten in sog. Eilverfahren aufgehoben worden. Zuletzt wurde die Schließung von Hotels als rechtswidrig erklärt.
Dazu stellte etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.

Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).
Verbesserungspotential, was die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte sowie die Qualität der Entscheidungen betrifft, orten die NEOS. Sie wenden sich daher mit einem
Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.
Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.