Neue Corona-Maßnahmen: Was darf die Polizei?

Coronavirus

Mit der aktuellen Novelle zum COVID-19- Maßnahmengesetz und der dazu ergangene Verordnung wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt.

Und es stellt sich neuerlich die Frage, inwieweit diese Maßnahmen auch den privaten Bereich betreffen könnten. Denn welche Grundrechtseingriffe zur Bekämpfung der Pandemie  im privaten Bereich zulässig sind, können auch Verfassungsexperten nicht eindeutig beantworten. 

Die Regeln für Veranstaltungen, dass also ab Sonntag nur noch sechs Personen daran teilnehmen dürfen, gelten nicht für „Veranstaltungen im privaten Wohnbereich“, heißt es im Covid-Maßnahmengesetz. Das soll so bleiben, ließ der Bundeskanzler laut „Standard“ durchblicken. Denn verfassungskonform lasse sich da nicht eingreifen.

So ganz stimme das nicht, wird dazu der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zitiert.

Teilen mit: