Corona Krise: „Die Maßnahmen müssen jetzt passgenauer sein“

(Interview mit dem Vorsitzenden der deutschen Verwaltungsrichter zu den neuen Einschränkungen auf zeitonline)

In Deutschland sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Corona-Regeln von den Verwaltungsgerichten in sog. Eilverfahren aufgehoben worden. Zuletzt wurde die Schließung von Hotels als rechtswidrig erklärt.

Dazu stellte etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.

Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht, erklärte dazu, der Gesetzgeber bzw. die Behörde müsse zuerst erklären, welches Ziel sie genau verfolgten: beispielsweise Neuinfektionen in einem bestimmten Bereich zu reduzieren. Da mische sich die Justiz nicht ein, die Festlegung der Ziele sei Sache der Politik. Die Gerichte knüpften an diesen Festlegungen an und prüften dann in drei Schritten, ob die Maßnahme zum Ziel passt: Ob sie erstens geeignet, zweitens erforderlich und drittens auch angemessen ist.

Nicht geeignet zur Reduzierung des Infektionsrisikos sei es beispielsweise Menschen zu verbieten, allein auf einer Parkbank zu sitzen. Denn da gebe es kein Infektionsrisiko. Nicht erforderlich sei eine Maßnahme dann, wenn es eine Alternative gebe, die mindestens ebenso geeignet sei, um das Ziel zu erreichen, aber weniger einschneidend wäre. Und nicht angemessen sei sie, wenn die Beeinträchtigungen völlig außer Verhältnis zu dem Nutzen sind, der damit erreicht werde.

Wenn man noch nicht viel über eine Gefahr wisse, wie das im Frühjahr der Fall gewesen sei, dann dürfe der Gesetzgeber zunächst auch weniger passgenaue Maßnahmen ergreifen. Bildlich gesprochen: Solang es noch neblig sei und die Dinge schwer zu erkennen sind, dürfe der Gesetzgebern pauschalere Grundrechtseingriffe vornehmen. Wenn der Nebel der Ungewissheit über die Gefahr sich dann, wie jetzt, lichte, müssten die Maßnahmen passgenauer werden.

Hier das ganze Interview lesen …

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