
Waren zu Beginn der 27. Gesetzgebungsperiode im Jahr 2019 noch 81 % Begutachtungsverfahren mit Regierungsvorlagen 19 % Initiativanträgen gegenübergestanden, so hat sich das Verhältnis während COVID vollständig umgekehrt. Im Jahr 2022 gab es 65 % Initiativanträge zu Gesetzesbeschlüssen und nur in 34 % Begutachtungsverfahren. Auf den Stand vor der Pandemie ist man im Nationalrat auch 2023 noch nicht zurückgekehrt, da nach wie vor mehr Gesetzesbeschlüsse aufgrund von Initiativanträgen (56 %) erfolgen.





