So wie im vergangenen Jahr gibt es auch dieses Jahr zu Ostern wieder eine Verschärfung bzw. Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen. Gestern hat der Hauptausschuss des Nationalrates den Oster-Lockdown beschlossen. Diesmal mit Sonderregelungen für Ostregion.
In Wien bleiben Geschäfte bis 11. April geschlossen
Demnach wird es in Niederösterreich und im Burgenland bis Dienstag nach Ostern, also bis zum 6. April, wieder einen harten Lockdown geben. In Wien bleiben die Geschäfte – mit wenigen Ausnahmen – sogar bis zum 11. April geschlossen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung außerdem nur zu bestimmten Zwecken – etwa Erholung, Lebensmitteleinkäufe und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigsten Bezugspersonen – verlassen werden. Die Ausnahmebestimmungen sind allerdings etwas weiter gefasst als während der ersten beiden harten Lockdownphasen.
Ausgangsbeschränkungen bis 10. April
Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.
Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „
Die praktischen Herausforderungen, welche das digitale Zeitalter für die Sicherung der Grundrechte mit sich bringt, sind Gegenstand des von der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier veranstalteten Online-Seminar.