Neue Einreiseverordnung: Quarantäne für viele Länder fällt, Registrierungspflicht bleibt

Ab 19. Mai entfällt für viele Ländern bei der Einreise nach Österreich die Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Für Virusvarianten gibt es weiterhin strenge Regeln. 

Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff „Sputnik V“ gilt somit nicht, wohl aber das chinesische Vakzin Sinopharm, das von der WHO eine Notzulassung bekam.

Keine Quarantäne für viele Staaten

Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, darunter Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien.

Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Ein aktueller 3-G-Nachweis ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.

Bei Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzstaaten ist ebenfalls ein 3-G-Nachweis vorzulegen. Geimpfte oder genesene Personen aus diesen Risikostaaten müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber schon. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. In diese Kategorie fallen aktuell Reisende aus Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern.

Einreise aus Staaten mit Varianten eingeschränkt

Die Einreise aus Virusvariantenstaaten – derzeit Brasilien, Indien und Südafrika – bleibt nur sehr eingeschränkt möglich. Die bestehenden Landeverbote für Flugzeuge aus Südafrika, Brasilien und Indien wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis einschließlich 6. Juni verlängert.

Die Einreise aus sonstigen Staaten sei grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich – etwa zu Arbeits- oder Studienzwecken. Ausnahmen für Pendler würden unverändert bleiben und weiterhin nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten gelten.

Onlineregistrierung weiterhin nötig

Vor jeder Einreise ist weiter eine elektronische Registrierung notwendig, die auf einem Portal des Gesundheitsministeriums angeboten wird. Pendlerinnen und Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern.

Dazu den Beitrag auf orf.at lesen …

Hier geht’s zur Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung …

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