Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

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Wiener Verwaltungsgericht wird Fall fürs Höchstgericht

FP und VP sehen Unabhängigkeit durch Möglichkeit zu politischer Einflussnahme gefährdet

von Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD

StandardWien – Die schwarz-blaue Opposition im Wiener Rathaus macht gemeinsame Sache und zieht wie angekündigt vor den Verfassungsgerichtshof. Das Landesgesetz zur Schaffung des Wiener Verwaltungsgerichts ermöglicht aus Sicht von VP und FP nämlich weiterhin politische Einflussnahme und widerspreche damit den Standards für „eine unabhängige Gerichtsbarkeit“.

„Das Verwaltungsgericht würde zu einer Präsidenten- und Rechtspflegerbehörde“, monierte Dietbert Kowarik (FP) am Freitag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wolfgang Ulm von der Volkspartei. So erhalte der künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, „der ohne klar definiertes Auswahlverfahren von der Landesregierung bestellt wird“, derart „überschießende Kompetenzen“, dass alleine dadurch der politische Einfluss sichtbar“ werde, sagte Kowarik.

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Vorabentscheidungsersuchen des OGH zur Wahrnehmung von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta

Sind die ordentlichen Gerichte bei einem Verstoß gegen die GRC unionsrechtlich verpflichtet, den Verfassungsgerichtshof anzurufen (um eine Gesetzesprüfung zu erreichen) oder können sie das der GRC widersprechende Gesetz im konkreten Fall (schlicht) unangewendet lassen?

In der Begründung des Vorabentscheidungsersuchens setzt sich der OGH  ausführlich und kritisch mit dem Erkenntnis des VfGH vom 14. März 2012, U 466/11, auseinander, in dem der VfGH zum Ergebnis gelangt war, dass die von der GRC garantierten Rechte einen Prüfungsmaßstab insbesondere auch im Gesetzesprüfungsverfahren nach Art. 140 B-VG bilden.

OGH 17.Dezember 2012, 9 Ob 15/12i

siehe auch: Erschüttert Luxemburger Entscheidung Grundrechtssystem in Europa?

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Wien macht mit dem Sparen Ernst: UVS-Mitglieder sollen zu RechtspflegerInnen ernannt werden

Wien will im Sinne einer sparsamen Verwaltung ganz neue Wege gehen Der Magistrat der Stadt Wien  hat Planstellen für neue VerwaltungsrichterInnen ausgeschrieben (wir haben berichtet). Die bisherigen Mitglieder des UVS-Wien sollen aber nicht zu Verwaltungsrichtern ernannt werden, sondern lediglich zu Rechtpflegerinnen und Rechtspflegern. Das hat die Magistratsdirektion heute im Wege der Rathauskorrespondenz bekanntgegeben.   Vorreiter …

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Editorial ZUV 1/2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auf Bundes- und Landesebene laufen weiterhin die Vorbereitungen zur Errichtung der neuen Verwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014. Ein wesentlicher Schritt wurde mit der Beschlussfassung des Verfahrens- und der Übergangsrechts durch den Bundesgesetzgeber gemacht. Im Rahmen einer vom UVS Tirol durchgeführten Veranstaltung wurden in Vorträgen erstmals die wesentlichen Neuerungen erörtert. Die schriftlichen Fassungen finden Sie in der vorliegenden Ausgabe. Sie liefern ein erstes Bild von den einschneidenden Änderungen, die die gesamte staatliche Verwaltung durch die Reform erfährt. Anhand des Beispieles Tirol stellt der Präsident des UVS Tirol und künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichtes in einem weiteren Beitrag dar, wie die künftigen Verwaltungsgerichte strukturiert und organisiert sein werden. Dazu gilt es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer nicht zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation gefunden haben und einigen Organisationsgesetzen grobe Mängel, was die Unabhängigkeit der künftigen Gerichte anlangt, anhaften (siehe Editorial in ZUV 4/2012 ).

Abschließend darf ich Sie noch auf den Beitrag von Ludwig Weh zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die diesbezüglichen Regelungen an den EuGH zur Prüfung auf ihre EU-Grundrechtskonformität herangetragen.

Arnold Zotter (Chefredakteur)

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Zu langer Prozess um Berufsverbot: Anwalt erhält Geld

Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich, weil das Verfahren fast zehn Jahre dauerte.

(Die Presse)

Ein Wiener Anwalt, der wegen Untreue ins Gefängnis musste, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg errungen: Die Republik muss ihm 8000 Euro an Schadenersatz und 3000 Euro für Kosten zahlen. Grund ist aber nicht der Strafprozess, sondern das Disziplinarverfahren gegen den Mann.

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Im Gespräch: Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU

In Zukunft werden in zweiter Instanz hochspezialisierte Richterinnen und Richter über Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden entscheiden.

Rechtsschutzsuchende, die erstinstanzliche Bescheide bekämpfen wollen, können sich dann an ein unabhängiges Gericht wenden. Damit werden alle Behörden in Zukunft durch Gerichte kontrolliert und die gesamte  Verwaltungsgerichtsbarkeit wird transparenter und überschaubarer als dies jetzt der Fall ist.

Veranstaltungsreihe: Im Gespräch
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Dienstag, 9. April 2013, 19.30 Uhr

Gäste sind  herzlichst willkommen!

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Personalvertretung am UVS Niederösterreich: Entwurf für ein NÖ-Landesverwaltungsgerichtsgesetz in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.

Als letztes der Bundesländer hat das Land Niederösterreich „seinen“ Entwurf für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz vorgelegt.

Wie bereits gegen die Entwürfe anderer Länder werden auch gegen diesen Entwurf schwerwiegenden Bedenken erhoben. Die Personalvertretung des UVS-Niederösterreich sieht sich in ihrer Stellungnahme veranlasst darauf hinzuweisen, dass Art 87 Abs. 1 B-VG eine Schranke für jene landesgesetzlichen Regelungen bildet, welche vom bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Richterbild abweichen.

Unter diesem Blickwinkel bewirke die vorgeschlagene Bestimmung des § 22 Abs. 6 NÖ LVGG einen extremen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, da in verfassungswidriger Weise über dienstrechtliche Angelegenheiten und Rechtsmittel die Landesregierung (als vom Gericht kontrollierte Behörde) entscheide.

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Entscheidung in Karlsruhe: Verfassungsgericht billigt Deal im Strafprozess

Karlsruhe – Absprachen im Strafprozess werden seit Jahren kontrovers diskutiert, nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das umstrittene Prozedere grundsätzlich gebilligt.

Spiegel onlineAllerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, heißt es. Mit der Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (unter anderem 2 BvR 2628/10).

Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis „in erheblichem Umfang“ über die 2009 beschlossenen gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand. Dies sei nicht nur als Hinweis an den Gesetzgeber zu verstehen, der gegebenenfalls nachjustieren müsse, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es ist zugleich eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren.“

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