Anfang 2014 tritt eine Reform in Kraft, die wichtige Veränderungen für die öffentliche Auftragsvergabe bringt. Michael Sachs, Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, zeigt auf, wer von der Novelle profitiert und wo die Rechtsprechung noch gefordert ist.
Die wirklich große Reform wird am 1.1.2014 kommen: Verwaltungsgerichte treten an die Stelle der bisherigen Sonderbehörden. Das Bundesvergabeamt, die Vergabekontrollsenate (VKS) und Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) der Länder werden allesamt aufgelöst. Bekanntlich bestehen für öffentliche Aufträge materiell-rechtlich einheitliche Vorgaben im Rahmen des BVergG und des BVergGVS, der Rechtsschutz ist hingegen gemäß Art 14b B-VG zwischen Bund und Ländern geteilt.
Diese Situation wird ab 1.1.2014 weiter verschärft: Die jeweiligen Verwaltungsgerichte der Länder und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) werden über die Nachprüfungs- und Feststellungsanträge der Bieter/Bewerber entscheiden.