Öffentliche Aufträge – ein Fall für die Gerichte

WirtschaftsblattAnfang 2014 tritt eine Reform in Kraft, die wichtige Veränderungen für die öffentliche Auftragsvergabe bringt. Michael Sachs, Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, zeigt auf, wer von der Novelle profitiert und wo die Rechtsprechung noch gefordert ist.

Die wirklich große Reform wird am 1.1.2014 kommen: Verwaltungsgerichte treten an die Stelle der bisherigen Sonderbehörden. Das Bundesvergabeamt, die Vergabekontrollsenate (VKS) und Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) der Länder werden allesamt aufgelöst. Bekanntlich bestehen für öffentliche Aufträge materiell-rechtlich einheitliche Vorgaben im Rahmen des BVergG und des BVergGVS, der Rechtsschutz ist hingegen gemäß Art 14b B-VG zwischen Bund und Ländern geteilt.

Diese Situation wird ab 1.1.2014 weiter verschärft: Die jeweiligen Verwaltungsgerichte der Länder und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) werden über die Nachprüfungs- und Feststellungsanträge der Bieter/Bewerber entscheiden.

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Seminar on European Asylum Law

12-13 Dezember 2013 Unabhängiger Verwaltungssenat Wien A-1190 Wien, Muthgasse 62-64, Austria   In Zusammenarbeit mit European Judicial Training Network und Rumänische Richterakademie           Draft Programme …  

Kovats muss 80.000 Euro zahlen

Grund: Die A-Tec hat unter seiner Ägide Anleger mit Ad-hoc-Meldungen in die Irre geführt. Zu diesem Schluss ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien am 1. Oktober gekommen. 

1379388961082-mirkoRenate Graber, Der Standard

Mirko Kovats wird die Strafe nicht auf sich sitzen lassen, sondern den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Auch die A-Tec-Aktie hat eine ungewisse Zukunft: Noch im Oktober muss die Börse entscheiden, ob sie das Papier wieder zum Handel zulässt.

Wien – Auf Mirko Kovats, Gründer und Vorstandschef der A-Tec Industries AG, kommt eine spürbare finanzielle Belastung zu. Er muss 80.000 Euro Verwaltungsstrafe zahlen, weil die Industrieholding A-Tec 2010 durch zwei Ad-hoc-Meldungen gegen das Börsengesetz (Marktmanipulation) verstoßen hat. Zu diesem Schluss ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien am 1. Oktober gekommen. Der Berufungsbescheid ist rechtskräftig, Kovats wird aber laut Juristen den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Dort könnte er auch die Aufschiebung der Zahlung beantragen.

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Warum der Staat für unklare Gesetze nicht haftet

Ein Wirt klagt die Republik, weil ihn Beamte schlecht berieten. Das ist rechtliches Neuland. Doch die Amtshaftung ist strikt limitiert.

Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)

von Philipp Aichinger (Die Presse)

„Sehr gering bis gegen null.“ So beurteilt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die Chancen eines Wiener Wirts, der wegen einer einstigen Rechtsauskunft des Gesundheitsministeriums die Republik klagt. 2008, so der Wirt, hätten Beamte erklärt, dass es rechtlich kein Problem ist, wenn Nichtraucher beim Gang zum WC durch den Raucherbereich müssen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied aber inzwischen, dass das Gesetz Nichtraucher auch auf dem Weg zur Toilette vor Qualm schützt.

Der Gastronom klagt die Republik nun auf Amtshaftung und will die Umbaukosten für sein Lokal vom Staat ersetzt bekommen. Der Anwalt des Wirts, Wolfgang Zorn, beurteilt die Klagschancen als sehr gut. Denn die Beamten hätten bei ihrer schriftlichen Auskunft nicht erklärt, dass andere Rechtsmeinungen möglich wären. Der VwGH habe im Urteil aber gesagt, dass nur seine Interpretation denkbar ist.

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Tabakgesetz: Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

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VfGH-Chef sieht Zukunft des Landes gefährdet

Höchstgerichtspräsident Gerhart Holzinger mahnt dringend eine Staats-, Demokratie- und Bildungsreform ein: „Was nicht zu Beginn der Legislaturperiode umgesetzt wird, wird nicht realisiert“, sagt Holzinger. Philipp Aichinger (DiePresse.com) Konkret forderte er eine Bildung-, Staats- und Demokratiereform ein. Das jetzige Zusammenspiel aus Bund und Ländern sei „weder Fisch noch Fleisch“. „Der Bundesrat, wie er jetzt existiert, hat …

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Weiter Chaos um das Rauchgesetz

Tabakgesetz lässt derzeit viele Interpretationen zu / UVS hebt oft Strafen wieder auf.

In der österreichischen Gastronomie herrscht zurzeit Chaos. Wie berichtet, steigt die Branche gegen den kürzlich verschärften Nichtraucherschutz auf die Barrikaden. So bringt etwa der Wiener Szenewirt Heinz Polischansky – unterstützt von der Wirtschaftskammer – eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Er fordert 30.000 Euro zurück, die er in Nichtraucherräume investierte hatte – bevor der Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass Lokal-Gäste Toiletten erreichen können müssen, ohne durch Raucherbereiche zu gehen.

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Befangenheit: Wenn Richter Tiere schützen

Fünf der in Wiener Neustadt freigesprochenen Tierschützer müssen noch einmal vor Gericht. Kaum ein Richter kann oder will sich aber noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

von MANFRED SEEH (DiePresse.com)

Andreas Pablik, Richter Foto: Clemens FabryLängst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

 

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