Die Hausdurchsuchungen in Salzburg waren zulässig. Der Unabhängige Verwaltungssenat erteilt dem Handelskonzern eine Abfuhr
Verena Kainrath, Der Standard
Spar prallt mit seinen Beschwerden gegen die Hausdurchsuchungen der Wettbewerbsbehörde ab. Der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg hat diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus dem aktuellen Bescheid der Behörde hervor, der dem Standard vorliegt.
Gut acht Monate währt das Kräftemessen des Konzerns mit den Kartellwächtern rund um den Verdacht auf Absprachen mit Konkurrenten und Lieferanten. Spar stattete sich nach ersten Razzien mit einer Armada von Anwälten aus. Die Behörden wiederum sparten in der Öffentlichkeit nicht mit emotionalen Ermittlungsdetails.
Die aufgeheizte Stimmung gipfelte in Beschwerden bei Verwaltungssenaten in Kärnten und Salzburg, Spionagevorwürfen, Anrufung der Datenschutzkommission und Anzeigen wegen übler Nachrede. Eine Schadenersatzklage gegen die Republik ist in Arbeit.
Etappensieg für die Behörde
110 Seiten dick ist das Konvolut, das der Behörde einen wesentlichen Etappensieg bringt und erhellende Einblicke in Hausdurchsuchungen gibt: Von verlorenen Tresorschlüsseln ist da die Rede, von unzureichenden Speichermedien, stundenlangen vergeblichen Kopierversuchen und mit ausradierbarem Stift verfassten Protokollen, bis hin zu von Spar eigens vorbereiteten, mit der Aufschrift „Versiegelt“ versehenen Stempeln und der Beschattung jedes einzelnen Beamten auf Schritt und Tritt.