„Ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ diskriminierend

presse-logoTankstellenmitarbeiter müssen nicht perfekt Deutsch können, meint der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark – ein entsprechendes Stelleninserat diskriminiere Menschen mit Migrationshintergrund.

Müssen Tankstellenmitarbeiter „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ haben? Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) ist jedenfalls nicht dieser Meinung. Ein entsprechendes Stelleninserat sei demnach diskriminierend nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wie aus einem aktuellen Rechtssatz hervorgeht.

Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2012. Eine Tankstellenbetreiberin suchte in einem Jobinserat „ein(e) Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“. Dabei wären aber „gute“ Deutschkenntnisse ausreichend gewesen, meint der UVS. Er geht davon aus, dass Personen mit Migrationshintergrund im Inserat mittelbar diskriminiert wurden.

Ursprünglich ermahnte Magistrat Graz

Der Magistrat Graz hatte es seinerzeit bei einer Ermahnung belassen – doch die Tankstellenbetreiberin berief. Das Verfahren wurde in der Berufungsvorentscheidung eingestellt. Die steirische Antidiskriminierungsstelle setzte diese jedoch außer Kraft. In einer Stellungnahme, die sich auf kritische Medienberichte bezog, stellte die Antidiskriminierungsstelle unter anderem fest: „In der realen Dynamik des österreichischen Arbeitsmarktes geht es weniger um die durchaus legitime Qualifikationsanforderung ‚Deutschkenntnisse‘, sondern um die Frage: Gehört die sich bewerbende Person zu ‚uns‘ oder nicht? Und das hat nichts mit beruflicher Qualifikation oder Fähigkeit zu tun sondern mit Diskriminierung.“

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Für die Tankstellenbetreiberin blieb es also bei der Ermahnung. Für sie bestünde nun nur noch die Möglichkeit, ein außerordentliches Rechtsmittel zu ergreifen.

 

(APA)

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