Die Hausdurchsuchungen in Salzburg waren zulässig. Der Unabhängige Verwaltungssenat erteilt dem Handelskonzern eine Abfuhr
Verena Kainrath, Der Standard
Spar prallt mit seinen Beschwerden gegen die Hausdurchsuchungen der Wettbewerbsbehörde ab. Der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg hat diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus dem aktuellen Bescheid der Behörde hervor, der dem Standard vorliegt.
Gut acht Monate währt das Kräftemessen des Konzerns mit den Kartellwächtern rund um den Verdacht auf Absprachen mit Konkurrenten und Lieferanten. Spar stattete sich nach ersten Razzien mit einer Armada von Anwälten aus. Die Behörden wiederum sparten in der Öffentlichkeit nicht mit emotionalen Ermittlungsdetails.
Anfang 2014 tritt eine Reform in Kraft, die wichtige Veränderungen für die öffentliche Auftragsvergabe bringt. Michael Sachs, Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, zeigt auf, wer von der Novelle profitiert und wo die Rechtsprechung noch gefordert ist.
Renate Graber, Der Standard

Längst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.