Tankstellenmitarbeiter müssen nicht perfekt Deutsch können, meint der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark – ein entsprechendes Stelleninserat diskriminiere Menschen mit Migrationshintergrund.
Müssen Tankstellenmitarbeiter „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ haben? Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) ist jedenfalls nicht dieser Meinung. Ein entsprechendes Stelleninserat sei demnach diskriminierend nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wie aus einem aktuellen Rechtssatz hervorgeht.
Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2012. Eine Tankstellenbetreiberin suchte in einem Jobinserat „ein(e) Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“. Dabei wären aber „gute“ Deutschkenntnisse ausreichend gewesen, meint der UVS. Er geht davon aus, dass Personen mit Migrationshintergrund im Inserat mittelbar diskriminiert wurden.
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Renate Graber, Der Standard
