EuGH: Fingerabdrücke in Reisepässen sind rechtmäßig, auch wenn damit ein Eingriff in das Privatleben und in personenbezogene Daten verbunden ist.

Herr S. hatte bei der Stadt Bochum die Erteilung eines Reisepasses beantragt, dabei jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke verweigerte.

Nachdem die Stadt seinen Antrag abgelehnt hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage mit dem Begehren, die Stadt zu verpflichten, ihm einen Pass zu erteilen, ohne Fingerabdrücke von ihm zu erfassen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte dem EuGH die Frage vor, ob die Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken mit der Grundrechtecharta vereinbar ist.

Der EuGH hat nun entschieden, dass die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen rechtmäßig ist, auch wenn die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt (C‑291/12).

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