St. Kanzianer zahlte keine Gemeindeabgaben, weil man ihm slowenischsprachigen Bescheid verweigerte
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende September eine Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe gegen die Kärntner Gemeinde St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) getroffen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister hatten sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl Slowenisch Amtssprache war. Der VwGH hat nun dem Beschwerdeführer recht gegeben.