Der ORF muss laut Oberstem Gerichtshof (OGH) Mitarbeitern in einem aufrechten Dienstverhältnis auch jene Vordienstzeiten anrechnen, die vor dem 19. Lebensjahr liegen.
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Vorjahr entschieden, dass die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten von Beamten bzw. Mitarbeitern staatsnaher Unternehmen vor dem 19. Lebensjahr gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt.
Die Verhandlungen zwischen ORF-Geschäftsführung und Betriebsrat über eine innerbetriebliche Umsetzung des EuGH-Spruchs waren zunächst gescheitert, der Betriebsrat klagte deshalb vor dem OGH, dieser entschied nun im Sinne der Belegschaftsvertretung.