Gerichtliche Gutachten sind manchmal widersprüchlich und dauern. Doch das könne seine guten Gründe haben, meinen Experten. Zudem stimme es nicht, dass Staatsanwälte das Ergebnis beeinflussen wollen.
Von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Unterschiedlicher könnten die Meinungen nicht ausfallen: Ein Sachverständiger kam zum Schluss, dass der Grazer Amokfahrer, der im Juni 2015 drei Menschen tötete und 34 Personen verletzte, nicht zurechnungsfähig sei. Ein anderer zugezogener Experte aber meinte, dass der Mann sehr wohl zurechnungsfähig war. „Ein bisschen Zurechnungsfähigkeit gibt es aber nicht“, betonte beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien und Professor für Handelsrecht an der Universität Wien.
Zu viel Vertrauen kann schaden
„Wertungsfragen sind die Domäne des Richters“, betonte auch Clemens Jabloner, früherer Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und nun Vizeleiter des Instituts für Rechtsphilosophie am Juridicum. Zu Problemen könnte es aber bei einem zu engen Vertrauensverhältnis kommen, meinte Jabloner. Etwa, wenn ein Richter sich immer sicher wäre, dass Sachverständigenergebnisse einer bestimmten Person stimmen, sagte Jabloner.
Ein Thema in der Debatte war auch die Frage, wie sinnvoll Privatgutachten sind.