Hilft nur noch der Rechtsstaat, wenn die Demokratie versagt?
Von Heinrich Wefing/DIE ZEIT
Es hat eine gewisse Tradition in Deutschland, das Recht gegen die Politik in Stellung zu bringen. Alle großen Richtungsentscheidungen der Republik – Wiederbewaffnung, Ostverträge, Doppelbeschluss – wurden vor dem Verfassungsgericht angegriffen. Auch die Euro-Rettung haben einige Kläger mit infernalischer Hartnäckigkeit in Karlsruhe zu Fall zu bringen versucht. Historisch ist diese Fixierung auf den Rechtsweg leicht zu erklären, schließlich ist der Rechtsstaat in Deutschland älter als die Demokratie.





Bei Einrichtung der Verwaltungsgerichte hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, für diese Gerichte ein eigenes Verfahrensrecht zu schaffen. Vielmehr wurde – mit wenigen Änderungen – das bisher für Behördenverfahren geltende Verfahrensrecht auch für das gerichtliche Verfahren als anwendbar erklärt.
Beschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen sind in Wien pauschal Rechtspflegern zugewiesen. Das ist laut VfGH verfassungswidrig.