Der seinerzeitige Verteidigungsminister war von der BH Murtal als (ehemaliges) oberstes Organ des Bundes wegen fünf Übertretungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bestraft worden, welche in der Truppenküche eines Truppenübungsplatzes (Seethaler Alpe) festgestellt worden waren.
Der Schuldspruch des Straferkenntnisses wurde vom Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigt.
Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und vorgebracht, in Angelegenheiten des Bundesheeres herrsche „absoluter Vorrang der Hoheitsverwaltung“, weshalb auch die Truppenverpflegung nicht als Akt der Privatwirtschafts-, sondern der Hoheitsverwaltung zu werten sei. Im Bereich der Hoheitsverwaltung komme jedoch eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Organwaltern gerade nicht in Betracht, weshalb die angefochtene Entscheidung denkunmöglich sei.
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