Bereits im Jahr 2012 führte die Schweiz ein 48-Stunden-Verfahren für Asylwerber aus europäischen Herkunftsländern ein.
Nun will die Schweizer Regierung auch die übrigen Asylverfahren beschleunigen. Nach einer Gesetzesrevision, über die das Schweizer Volk am 5. Juni abstimmt, sollen die Verfahren künftig in zentralen Erstaufnahmelagern – den Bundeszentren – möglichst schnell abgewickelt werden, noch bevor die Asylsuchenden auf die einzelnen Kantone und Gemeinden verteilt werden.
In der Schweiz wurden im Jahr 2015 mehr als 40.000 Asylanträge gestellt, im Jahr davor waren es rund 24.000 gewesen. Im ersten Quartal 2016 waren es rund 8300 Anträge.
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Siehe auch:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Stress