Asylnovelle: Recht auf Asylverfahren kann künftig zeitweilig eingeschränkt werden

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht.

Entsprechende Sonderbestimmungen für das Asylverfahren wurden gestern beschlossen.

Die Maximaldauer eines Asylverfahrens ist künftig gesetzlich mit 15 Monaten – statt wie bisher 6 Monate – festgelegt. Ursprünglich hätte diese Obergrenze in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate überschritten werden können. Davon hat man letztendlich jedoch Abstand genommen. In den präzisierten Erläuterungen wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass Asylanträge bestimmter „vulnerabler Personengruppen“ wie unbegleitete Minderjährige prioritär behandelt werden können. Auch in einigen anderen Punkten wurden die Erläuterungen nachgeschärft.


Ausgangspunkt für den Beschluss im Nationalrat bildete ein bereits im Jänner vorgelegter Gesetzentwurf der Regierung, der im Zuge der parlamentarischen Beratungen um die Notstandsregelung und weitere Punkte ergänzt wurde. Er sieht neben einer vorläufig auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsberechtigung für anerkannte Flüchtlinge unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungslage in den wichtigsten Herkunftsländern der Flüchtlinge, Erschwernisse beim Familiennachzug, einen verpflichtenden Integrations-Check, verlängerte Anhaltemöglichkeiten für Flüchtlinge und adaptierte Bestimmungen in Bezug auf die Rechtsberatung vor.

Parallel dazu verabschiedeten die Abgeordneten eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes, mit der die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und anderen erkennungsdienstlichen Merkmalen von Fremden an den österreichischen Grenzen erleichtert wird.

Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz Nr. 411 vom 27.04.2016

Teilen mit: