
Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich bestehen offenkundige Vollzugsdefizit (siehe dazu: Zahnlose Strafverfolgung) Das Problem wird nicht kleiner, sondern tendenziell größer, da ein massives Lohngefälle den Zuzug von Osteuropäern nach Österreich nach wie vor verstärkt.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie) sieht das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung ab 1.1.2017 einen ganzen Maßnahmenkatalog vor. Unter anderen sollen bestehende Regelungen über die Bereithaltung von Unterlagen vor Ort vereinfacht und die zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen übersichtlicher dargestellt werden.
Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2017 fortgesetzt!
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark waren im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Beschwerden gemäß § 41 FPG erhoben worden waren, weil Asylwerber – von Slowenien kommend – an der Einreise in das Bundesgebiet gehindert worden waren.
