Im Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte.
Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.
Jetzt hat sich die Regierung in Baden-Württemberg darauf geeinigt, religiöse Kleidungsstücke wie Kopftücher für Richter und Staatsanwälte verbieten zu wollen. Anlass waren muslimische Rechtsreferendarinnen gewesen, die über die vergangenen fünf Jahre verteilt ihre Ausbildung am Gericht absolvierten und ihr Kopftuch dafür nicht ablegen wollten.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2017 fortgesetzt!
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark waren im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Beschwerden gemäß § 41 FPG erhoben worden waren, weil Asylwerber – von Slowenien kommend – an der Einreise in das Bundesgebiet gehindert worden waren.