Europäische Charta der digitalen Grundrechte vorgestellt

schwerpunkt-digitalisierung-logoWie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?

Als Antwort auf diese Frage haben 27 Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen 14 Monaten gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet, die gestern zum ersten Mal in ganzseitigen Anzeigen in der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, dem Tagesspiegel und anderen Zeitungen vorgestellt wurde.

Am 5. Dezember 2016 wird der Präsident des Europäischen Parlaments eine Abordnung der Initiatoren im Parlament empfangen. An demselben Tag findet eine Sitzung des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments statt, bei dem die Abordnung der Initiatoren erklären wird, warum eine Grundrechte-Charta für das digitale Zeitalter wünschenswert ist. Der LIBE-Ausschuss wird den Entwurf beraten und sich entscheiden, ob er dem EU-Parlament daraufhin den Vorschlag unterbreiten wird, eine verfassungsgebende Versammlung für Europa einzuberufen.

Das Vorgehen ist einzigartig. Noch nie hat ein zivilgesellschaftliches Gremium, das sich nur zu diesem einen Zweck freiwillig konstituiert hat, unter Umgehung von Petitionsverfahren, Willensbildung in der Parteiendemokratie, Volksabstimmung oder Demonstrationen mit einem Vorschlag für einen neuen Gesetzestext unmittelbar an das Parlament gewandt.

Bei den einzelnen Bestimmung der Charta  geht es um weit mehr als nur Datenschutz – die 23 Artikel der Charta schlagen auch Prinzipien für den Umgang mit Big Data, künstlicher Intelligenz, Robotik und sozialer Verhaltenssteuerung vor. Der Wortlaut der Charta ist unter http://digitalcharta.eu/ abrufbar. Eine Beteiligung an der Debatte ist unter auf Twitter: @digitalcharta oder facebook.com/digitalcharta möglich.

Wer die Charta unterzeichnen will, kann dies unter HIER tun.

 

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