Wie wirksam wird das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Bild: (c) BilderBox
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Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich bestehen offenkundige Vollzugsdefizit (siehe dazu: Zahnlose Strafverfolgung) Das Problem wird nicht kleiner, sondern tendenziell größer, da ein massives Lohngefälle den Zuzug von Osteuropäern nach Österreich nach wie vor verstärkt.

 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie)  sieht das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung ab 1.1.2017 einen ganzen Maßnahmenkatalog vor. Unter anderen sollen bestehende Regelungen über die Bereithaltung von Unterlagen vor Ort vereinfacht und die zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen übersichtlicher dargestellt werden.

Außerdem sind Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Behörden und Stellen anderer Staaten vorgesehen und wird im Baubereich eine Auftraggeberhaftung geschaffen. Erste kritische Stimmen gibt es schon: Die neue Gesetzeslage sei nicht nur streng, sondern weiterhin äußerst sperrig und kompliziert. In Kombination mit exorbitant hohen Strafen eine gefährliche Mischung.

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