Autonomes Fahren: EU-Verordnung sieht Einführung von Unfalldatenschreiber vor

schwerpunkt-digitalisierung-logoEuropäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.

Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.

 

Von Verbraucherschützern wird gefordert, dass die Hoheit über alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten beim Fahrzeughalter bzw. Zulassungsbesitzer liege müsse. Die Digitalisierung der Mobilität sollte „keinen Vorwand für eine flächendeckende Einführung automatisierter Kontrollen, etwa zur automatisierten Feststellung von Ordnungswidrigkeiten, im Verkehrsbereich bieten“.

 

Bereits im April 2015 hatte das Europäische Parlament der Einführung des Notrufsystems  E-Call zugestimmt. Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Pkw-Modelle damit ausgestattet werden. Im Notfall werden von E-Call Informationen an die Notrufnummer 112 übermittelt.

Die neuen Vorschriften enthalten Verpflichtungen für Autohersteller. Die davon getrennten Regeln zur dazugehörigen eCall-Infrastruktur, die die Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2017 einrichten müssen, sind Ende Juni 2014 in Kraft getreten.

 

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