Polen: Zuerst das Verfassungsgericht, dann die Grundrechte

Das polnische Verfassungstribunal (dpa/ picture-alliance/ Rafal Guz)
Das polnische Verfassungstribunal (dpa/ picture-alliance/ Rafal Guz)

Die polnische Regierung geht bei der Einschränkung des Rechtsschutzes sehr strategisch vor: Zuerst werden verschiedenste Winkelzüge unternommen, um neue Verfassungsrichter bestellen zu können, dann werden Gesetze erlassen, die die Grundrechte einschränken.

Offenkundig in der Hoffnung, dass die neu bestellten Verfassungsrichter diese Änderungen gutheißt.

So hatten bisher die polnischen Verfassungsrichter ihren Präsidenten jeweils aus den eigenen Reihen gewählt, eine Regelung, wie sie auch in den kürzlich beschlossenen „Recommandations“ des Europarates zur Rolle der Gerichtspräsidenten empfohlen wird.

Nun soll nach der Pensionierung des jetzigen Präsidenten die Leitung des Gerichtes automatisch auf den ältesten Richter übergehen. Dieser sie soll das Verfassungsgericht vorübergehend leiten, bis der Staatspräsident aus einer Liste von beliebig vielen Vorschlägen einen neuen Verfassungsrichter ausgewählt hat.

Gleichzeitig wird in einem neuen Versammlungsgesetz bei der Bewilligung von Demonstrationen eine Vorzugsbehandlung für Regierungsmärsche und religiöse Prozessionen vorgesehen. Diese haben bei Bewilligungen stets Vorrang, auch wenn ein anderer Organisator seine Marschroute früher eingereicht hat.

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Siehe dazu auch:

Umstrittene Justizreform – EU-Kommission setzt Polen Frist für Änderungen

 

 

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