Seit Mitte November 2016 wird nach Berichten auf orf.at auf Ebene des Europarates – und damit sind auch Russland und die Türkei einbezogen – über ein Update der „Konvention zu Cybercrime“ von 2001 für das Zeitalter des Cloud Computing verhandelt.
Während der ersten Monate 2017 soll ein Zusatzprotokoll der Konvention zum „Zugriff auf Beweismittel in der Cloud“ ausgearbeitet werden. Dabei sollen auch ausländische Strafverfolger Provider von Internetservices direkt dazu veranlassen können, Daten bestimmter Nutzer herauszugeben. (Siehe dazu auch: Der Staat wird zum Hacker).
Das neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.
Im Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser 