Im Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte.
Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.
Jetzt hat sich die Regierung in Baden-Württemberg darauf geeinigt, religiöse Kleidungsstücke wie Kopftücher für Richter und Staatsanwälte verbieten zu wollen. Anlass waren muslimische Rechtsreferendarinnen gewesen, die über die vergangenen fünf Jahre verteilt ihre Ausbildung am Gericht absolvierten und ihr Kopftuch dafür nicht ablegen wollten.
Die Einigung sieht vor, dass im Gerichtssaal den staatlichen Vertretern der Justiz eine neutrale Kleidung abverlangt wird. Die Regelung soll für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte gelten, nicht aber für Schöffen, Rechtspfleger oder Protokollanten.
Der Gesetzentwurf muss noch den Landtag passieren – und wahrscheinlich werden sich auch bald die Gerichte damit beschäftigen. Erst im März 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht pauschale Kopftuchverbote für Lehrer an staatlichen Schulen kassiert. Und im Herbst 2016 hatte das Gericht Kita-Erzieherinnen das Kopftuch erlaubt.
Die Diskussion, inwieweit das Tragen religiöser Symbole mit dem Neutralitätsgebot der Justiz vereinbar ist, hat auch bereits in einem Beitrag in der österreichischen Richterzeitung ihren Niederschlag gefunden.
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