
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.