
Wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl schon jetzt für die Jahre ab 2020 eine Vertraute als Gerichtspräsidentin einsetzen will, zeugt von einem arg unterentwickeltem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
(von Benedikt Kommenda)
Groß war und ist die Empörung darüber, wie die polnische Regierung nach der Justiz greift und deren Unabhängigkeit aushöhlt. Dass eine Regierung Richter nach politischer Opportunität ab- oder einsetzt, das geht gar nicht im entwickelten Rechtsstaat, der ein gutes EU-Mitglied sein will. Und doch passiert genau das schon wieder, aber diesmal nicht in Polen, sondern im Burgenland.
Betroffen ist damit nicht ein Höchstgericht, sondern eines der neun Landesverwaltungsgerichte, die Anfang 2014 als Teile der neuen Verwaltungsgerichtbarkeit erster Instanz eingerichtet worden sind. Ein kleines Gericht, mit Präsident, Vizepräsident und nur acht weiteren Richterinnen und Richtern. Aber doch groß genug, dass der noch amtierende Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ein Auge darauf geworfen hat. Weil er seine Büroleiterin zur nächsten Gerichtspräsidentin machen möchte.