Polnische Richter befürchten, dass ihre Regierung die Disziplinarvorgaben benutzt, um unliebsame Richter zu entfernen. Der EuGH lehnt eine Zuständigkeit aber ab.
Die Klage polnischer Richter gegen die umstrittene Justizreform Polens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist abgelehnt worden. Die Frage, ob die neue polnische Disziplinarordnung für Richterinnen und Richter mit dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar ist, sei derzeit kein Fall für das höchste EU-Gericht, urteilte der EuGH.
Anlass des Verfahren ist eine Disziplinarverordnung für Richterinnen und Richter, die von der nationalkonservativen Pis-Regierung 2017 eingeführt wurde. Laut dem Gesetz müssen Richterinnen und Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen. Das polnische Parlament hatte dem Gesetz im Januar zugestimmt.