Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Nach der EU-Verordnung 2018/824 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele zur Treibhausgasemissionsreduktion („Effort Sharing“) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Langzeitstrategie im Sinne des Klimaschutzübereinkommens von Paris auszuarbeiten und vorzulegen.
Der von der irischen Regierung vorgelegten Strategie fehle es an „Spezifizität“, die Regierung habe ihren „gesetzlichen Auftrag“ nicht erfüllt, so das irische Höchstgericht in seinem Urteil Anfang August. Gegen den Maßnahmen-Fahrplan, den die Regierung im Jahr 2017 veröffentlicht hatte, ging die Umweltorganisation „Friends of the Irish Environment“ gerichtlich vor. Nach dem einstimmigen Gerichtsurteil muss die Regierung nun detailliert festlegen, wie die in der Gesetzgebung von 2015 festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden sollen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Ab 1. Oktober 2020 ist im jüdischen Museum in Wien eine Ausstellung zum Thema : „Hans Kelsen und die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ zu sehen.
Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.
In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie, die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung. Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: 