Deutschland: Verwaltungsgericht sieht Geschäftsschließungen zur Eindämmung des Coronavirus gerechtfertigt

Haus der Gerichte Hamburg

Das Hamburger Verwaltungsgericht lehnte einen sog. Eilantrag ab. Der Schutz der Bevölkerung sei wichtiger als das Verfolgen von Wirtschaftsinteressen. Auch Ferienhausbesitzer scheitern.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung des Senats zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften in einem ersten Verfahren bestätigt. Das Gericht lehnte am Freitagabend den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilantrag)  einer Besitzerin von mehreren Geschäften ab, die sich gegen die Schließung ihrer Filialen juristisch zur Wehr gesetzt hatte (Az.: 10 E 1380/20).

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei dem Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut der Vorzug vor den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin zu geben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Wochenende mit. Auch Hamburger, die in Schleswig-Holstein Zweitwohnungen oder Ferienhäuser besitzen und diese nach einer Verfügung des nördlichsten Bundeslandes nicht mehr nutzen dürfen, scheiterten vor Gerichten.

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Hier geht’s zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 20.03.2020 Az: 10 E 1380/20 …

Hier geht’s zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 22.03.2020 Az: 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20 …

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