Anlass des Verfahren ist eine Disziplinarverordnung für Richterinnen und Richter, die von der nationalkonservativen Pis-Regierung 2017 eingeführt wurde. Laut dem Gesetz müssen Richterinnen und Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen. Das polnische Parlament hatte dem Gesetz im Januar zugestimmt.

In Polen wird das Gesetz von Richterinnen und Richtern kritisiert. Allerdings sind Prozesse in Polen gegen die Disziplinarverordnung schwierig. In zwei Verfahren haben die Gerichte ihre Sorge geäußert, dass die jeweiligen Richter selbst belangt werden könnten. Sie verwiesen darauf, dass der Justizminister sich über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung der Verfahren verschafft habe. So könne die Disziplinargerichtsbarkeit zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Der Luxemburger Gerichtshof stellte nun fest, dass die Ersuchen beider Gerichte ungültig sind. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das sie sich bezögen, und den Ausgangsverfahren. Deshalb sei die Auslegung des europäischen Rechts für die jeweiligen Urteile in den konkreten Fällen nicht erforderlich. Zugleich betonte der Gerichtshof allerdings, nationalen Richtern dürften keine Disziplinarverfahren drohen, weil sie den EuGH um Vorabentscheidung angerufen haben.

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